Gläubiger sollten Solidarhaftung von Ehepartnern prüfen: Bei Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs haftet gegebenenfalls auch der Ehepartner
Autor: Drumann Bernd
Als Abonnent haben Sie die Möglichkeit einzelne Artikel oder vollständige Ausgaben als PDF-Datei herunterzuladen. Sollten Sie bereits Abonnent sein, loggen Sie sich bitte ein. Mehr Informationen zum Abonnement