Beliebter Zankapfel bei Betriebsprüfungen
Im Rahmen von Betriebsprüfungen ist immer wieder ein Streitpunkt, dass die Betriebsprüfer den Vorsteuerabzug aus Rechnungen verwehren, wenn zwar der Leistungsempfänger genannt wird, aber entweder nicht exakt oder falsch bezeichnet ist.
Als Abonnent haben Sie die Möglichkeit einzelne Artikel oder vollständige Ausgaben als PDF-Datei herunterzuladen. Sollten Sie bereits Abonnent sein, loggen Sie sich bitte ein. Mehr Informationen zum Abonnement